Anti-Teuerungspaket - WO kann man WAS beantragen

Inflation

Die stark angestiegene Inflation ist für viele Menschen in Österreich eine große Belastung. Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wann und wie erhalten Sie Ihr Geld?

Für alle – direkt aufs Konto

  • KLIMABONUS & TEUERUNGSBONUS
    • Im Jahr 2022 sind die Preise aufgrund einer hohen Inflation überdurchschnittlich stark angestiegen. Aus diesem Grund wird der Klimabonus in diesem Jahr einmalig für alle anspruchsberechtigten Erwachsenen und unabhängig vom Wohnsitz pauschal auf 500 Euro angehoben. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es die Hälfte, also 250 Euro. Der volle Klimabonus setzt sich aus einem einmaligen Anti-Teuerungsbonus in der Höhe von 250 Euro und einem pauschalen Klimabonus in Höhe von 250 Euro zusammen.
    • Auszahlung ab September 2022
    • Nähere Informationen >>>    Für bestimmte Personen – direkt aufs Konto oder auf Antrag. Hier finden Sie einen Überlick des Sozialministeriums >>>


Für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher

  • NÖ Schulstartgeld 2022 Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.
    • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
    • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
    • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrlings in NÖ und
    • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie
    • Nähere Informationen >>>


  • Strompreisrabatt
    • Niederösterreichs Haushalte bekommen zwischen 169,58 Euro (1 Personenhaushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere Person 41,27 Euro.
    • Antrag an den Energieversorger stellen, der den Rabatt per Gutschrift abwickelt
    • Falls Ihr Energieversorger den Rabatt nicht abwickelt, Antrag bitte direkt beim Land NÖ stellen
    • Nähere Informationen >>>


  • Pendlerhilfe
    • Einkommensgrenzen wurden um bis zu 20 Prozent erhöht und die Pendlerhilfe verdoppelt - für das gesamte Antragsjahr 2022.
    • Antrag ausfüllen und ans Land NÖ senden
    • Nähere Informationen >


  • Wohnbeihilfe
    • Angepasste Einkommensgrenzen erhalten Personen mit geringeren Einkommen bei Pensions- oder Einkommenserhöhungen die Wohnbeihilfe weiterhin - durch die erhöhten Einkommensgrenzen werden auch die Zuschüsse erhöht.
    • Antrag ausfüllen und ab 1. Oktober ans Land NÖ senden
    • Alternativ: Ab 1. Oktober Antragstellung auch online oder über die Hausverwaltung der gemeinnützigen Bauvereinigung möglich
    • Nähere Informationen >>>


  • Heizkostenzuschuss
    • Zusätzliche NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss mit weiteren 150 Euro - für die Heizperiode 2022/2023 soll somit insgesamt € 300,-- als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.
    • Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Niederösterreich, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung / Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten
    • Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
      1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden. 
    • Vorlagen für die Antragstellung finden Sie ab voraussichtlich 1. Oktober 2022 beim Gemeindeamt und auf der Homepage der Gemeinde