Rundfunkgebührenbefreiung GIS

Rundfunkgebühren – Befreiung/Fernsprechentgelt – Zuschuss/Ökostrompauschale – Befreiung

Allgemeine Informationen

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an die GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen.

Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Der Zuschuss zum Fernsprechentgelt beträgt 10 Euro pro Monat.

ACHTUNG
Die Einlösung des Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone sowie Handys bestimmter Telefonanbieter, die auf der Homepage der GIS aufgelistet sind, möglich.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

Zuständige Stelle

Das Gebühren Info Service (GIS)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie der Bestätigung der Meldung aller Personen im Haushalt
  • Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
  • Für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen: zusätzlich
    • Aktuelles fachärztliches Attest
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
      (Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen können nur die Gebührenbefreiung der Fernsehempfangseinrichtungen und/oder eine Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen.)
  • Für Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher: zusätzlich
    • Aktueller Kontoauszug bzw. Pflegegeldbescheid
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Pensionistinnen/Pensionisten: zusätzlich
    • Aktueller Kontoauszug bzw. Pensionsbescheid
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Bezieherinnen/Bezieher des Kinderbetreuungsgeldzuschusses: zusätzlich
    • Nachweis über den Kinderbetreuungsgeldzuschuss
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen des Arbeitsmarktservice: zusätzlich
    • Taggeldbestätigung bzw. Bescheinigung des AMS
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Zivildiener: zusätzlich
    • Kopie des Zuweisungsbescheids
    • Nachweis über Bezug von Familienunterhalt
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Landwirtinnen/Landwirte: zusätzlich
    • Kopie der Pension bzw. bei aktiver Bewirtschaftung Kopie der Befreiung von der Rezeptgebühr
    • Kopie des Einheitswertbescheides
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Mindestsicherungsempfängerinnen/Mindestsicherungsempfänger: zusätzlich
    • Kopie der Leistungen aus der Sozialhilfe
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
  • Für Studierende, Schülerinnen/Schüler: zusätzlich
    • Kopie des Studienbeihilfebescheides bzw. der Schülerbeihilfe
    • Fortsetzungsbestätigung
    • Angabe über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter, hierzu zählt auch die Familienbeihilfe
    • Bei Mietwohnungen: Miete und Betriebskosten entsprechend Mietrechtsgesetz, gegebenenfalls Nachweis über Mietzins- oder Wohnbeihilfe 
HINWEIS
Das Antragsformular liegt bei Filialen der Raiffeisenbank, in den Gemeindeämtern, den Magistratischen Bezirksämtern in Wien, den Servicestellen der Stadt Graz oder direkt beim GIS auf. Auf der Seite des GIS können Sie mittels einer Abfrage ermitteln, wo das Formular in Ihrer Nähe erhältlich ist. Das ausgefüllte Formular ist mit allen notwendigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular