Sozialhilfe/Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Antragstellung für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Unterstützung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz.

  

Sozialhilfe

Antragsformular für folgende Sozialleistungen des Landes Niederösterreich lt. Niederösterreichischem Sozialhilfegesetz 2000

  • Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes (Intensivpflege)
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Vorraussetzung:

Hauptwohnsitz in Niederösterreich

 

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Unterschriebener Sozialhilfeantrag
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweis

Bei Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zusätzlich:

  • Ärztliche Befunde über die Behinderung
  • Nachweis über erhöhten Familienbeihilfenbezug (falls sie bezogen wird)

 

zuständige Stelle:

Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn-Sozialhilfe