Überprüfung der Berechnungsflächen für Gemeindeabgaben in Ronthal

Abgabenrechtl. Überprüfung

Aufgrund einer Aufforderung durch das Land Niederösterreich (Aufsichtsbehörde der Gemeinde) wurde im Vorjahr eine Überprüfung der rund 140 Liegenschaften der KG Mühlbach vorgenommen und die erforderlichen abgabenrechtlichen bzw. baubehördlichen Verfahren eingeleitet.

In der 2. Jahreshälfte des laufenden Jahres werden die Erhebungen in den rund 60 Liegenschaften in der KG Ronthal weitergeführt. Vom Gemeinderat mit der Überprüfung beauftragt wurde die Fa. Hydro-Ingenieure aus Krems zum Honorar von € 4.574,10 netto. Der Auftrag umfasst die Begehung, Vermessung / Erhebung der Berechnungsflächen und Erfassung von Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Aufnahmen.  Durch Zu- und Umbauten (Geschoßausbauten) ergeben sich oft Änderungen in den Berechnungsflächen welche einerseits zur Berechnung der Wasser- und Kanalanschlussabgaben und der Kanalbenützungsgebühr dienen, andererseits aber auch ein wesentliches Kriterium zur Ermittlung der Einheitssätze der Kanal- und Wasserabgaben bilden.

Vorrangiges Ziel ist es, eine Gebührengerechtigkeit für jeden Einzelnen zu schaffen und einen gesetzeskonformen Stand der Gebührenvorschreibungen sicherzustellen. 

Die betroffenen Liegenschaftseigentümer werden schriftlich von der abgabenrechtlichen Nachschau nach § 144 Bundesabgabenordnung informiert.  Sollte es im Zuge der Überprüfung zu Differenzen in den Berechnungsflächen kommen, so ist die Einleitung eines abgabenrechtlichen bzw. baubehördlichen Verfahrens unumgänglich! 

Es wird ersucht, eventuell vorgenommene Um- Aus- und Zubauten sowie nachträglich errichtete Wasser- und Kanalanschlüsse in Geschoßen oder Nebengebäuden bereits vor der Nachschau am Gemeindeamt (Abgabenbehörde bzw. Baubehörde) zu melden. 

Die Gemeinde dankt vorab für Ihr Verständnis.